Zwischen
der BW711 GmbH, Schulstraße 11–17, 70173 Stuttgart, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 795106, vertreten durch die Geschäftsführung (nachfolgend „Betreiber“)
und
der/den anmeldenden Erziehungsberechtigten (nachfolgend „Eltern“) betreffend das angemeldete oder die angemeldeten Kind/er (nachfolgend „Kind“) wird folgende Vereinbarung geschlossen:
§ 1 Gegenstand der Vereinbarung
- Im Bereich des beaufsichtigten Spielangebots besteht die Möglichkeit für Eltern, eigene Kinder für eine begrenzte Zeit von 1–3 Stunden in ein beaufsichtigtes Spielangebot zu überlassen. Dabei geht die temporäre Aufsichtspflicht auf die Mitarbeiter des beaufsichtigten Spielens über.
- Der gewünschte Zeitraum muss vorab verbindlich gebucht werden.
- Die Eltern sind verpflichtet, Kontaktdaten zu hinterlassen und sich in unmittelbarer Nähe des Spielbereichs aufzuhalten, so dass eine Kontaktaufnahme und kurzfristige Übergabe der Kinder an die Eltern zu jeder Zeit sichergestellt ist.
- Das beaufsichtigte Spielen findet in kleinen Gruppen von maximal 10 Kindern pro Aufsichtsteam statt. Jedes Aufsichtsteam wird durch eine/n ausgebildete/n Erzieher/in angeleitet und durch eine pädagogisch geschulte Kraft unterstützt (z. B. Studierende sozialer Arbeit oder in Ausbildung befindliche Erzieher/innen).
- Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Kinder mit einem Mindestalter von 3 Jahren. Das Angebot wird gesondert berechnet. Die Versorgung der Kinder mit Getränken und Snacks wird dabei gewährleistet.
- Das Angebot wird voraussichtlich an drei Wochentagen angeboten (Donnerstag, Freitag und Samstag) und soll Eltern insbesondere ermöglichen, die Gastronomie entschleunigt zu nutzen sowie Besorgungen in der näheren Umgebung – z. B. auf dem Markt oder im nahegelegenen Einzelhandel – zu erledigen. Das Angebot ist vergleichbar mit dem bekannten beaufsichtigten Spielangebot in diversen Einzelhandelsbetrieben (z. B. IKEA).
§ 2 Teilnahmevoraussetzungen
- Das Kind hat das 3. Lebensjahr vollendet.
- Das Kind ist windelfrei und fühlt sich mit einem Aufenthalt in einer Gruppe ohne Eltern grundsätzlich wohl.
- Die Teilnahme erfolgt ausschließlich nach vorheriger Buchung (online oder am Check-In-Terminal) und nach Abschluss dieser Vereinbarung.
- Die Letztentscheidung über die Aufnahme bzw. Fortführung der Betreuung im Einzelfall liegt beim Betreiber. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
§ 3 Übertragung der Aufsichtspflicht
- Mit der Übergabe des Kindes an das Betreuungsteam im dafür vorgesehenen Bereich (2. OG, Spielbereich „Pilz“) geht die Aufsichtspflicht für die vereinbarte Dauer auf den Betreiber über.
- Die Aufsichtspflicht endet mit der Rückübergabe des Kindes an die Eltern bzw. an eine von den Eltern schriftlich bevollmächtigte Person und geht in diesem Moment auf diese zurück.
- Die maximale Betreuungsdauer beträgt 3 Stunden pro Buchung.
§ 4 Pflichten der Eltern
- Die Eltern halten sich während der Betreuungszeit in unmittelbarer Nähe des Indoorspielplatzes auf und stellen ihre telefonische Erreichbarkeit durchgängig sicher.
- Die Eltern verpflichten sich, auf Aufforderung des Betreuungsteams innerhalb von 20 Minuten am Übergabeort einzutreffen und das Kind ggf. entgegenzunehmen.
- Die Eltern hinterlegen vor Beginn der Betreuung einen Notfallkontakt (Mobilfunknummer) sowie ggf. einen Zweitkontakt.
- Die Eltern sind verpflichtet, dem Betreuungsteam alle Besonderheiten des Kindes mitzuteilen, insbesondere Allergien, Unverträglichkeiten, Vorerkrankungen, Medikationen oder sonstige gesundheitliche oder verhaltensbezogene Hinweise, die für die ordnungsgemäße Betreuung relevant sind.
- Das Kind ist mit geeigneter, bequemer Kleidung sowie Stoppersocken auszustatten. Straßenschuhe sind im Spielbereich nicht gestattet.
§ 5 Pflichten des Betreibers
- Der Betreiber führt die Betreuung in kleinen Gruppen von maximal 10 Kindern pro Aufsichtsteam durch. Jedes Aufsichtsteam besteht aus mindestens zwei Betreuenden, wobei mindestens eine Person über eine abgeschlossene erzieherische Ausbildung verfügt und von einer pädagogisch geschulten Kraft unterstützt wird.
- Der Betreuungsbereich ist räumlich abgegrenzt. Die Kinder werden zur leichteren Erkennbarkeit mit auffällig farbigen Betreuungsshirts sowie einem Namensschild versehen.
- Der Betreiber stellt altersgerechte Spiel- und Kreativangebote bereit und versorgt die Kinder während der Betreuung mit Getränken und kleinen Snacks (Wasser sowie z. B. Brezeln).
- Der Betreiber nimmt bei akutem Bedarf unverzüglich telefonischen Kontakt zu den Eltern auf.
§ 6 Entgelt
- Das Entgelt für das beaufsichtigte Spielen beträgt 24,00 € je angefangener Stunde und Kind. Ein Kulanzzeitraum von 15 Minuten wird nicht auf die nächste Stunde angerechnet (analog zur sonstigen Abrechnung gem. AGB).
- Das Entgelt für das beaufsichtigte Spielen wird zusätzlich zum regulären Eintritt berechnet und ist beim Check-Out fällig.
- Bei nicht rechtzeitiger Abholung (Überschreitung der gebuchten Zeit über die Kulanzgrenze hinaus) wird die nächste angefangene Stunde zum regulären Stundensatz berechnet.
§ 7 Haftung
- Der Betreiber haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
- Im Übrigen ist die Haftung des Betreibers ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Der Betreiber haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch Verschweigen relevanter gesundheitlicher Besonderheiten des Kindes durch die Eltern entstehen.
- Für mitgebrachte Wertgegenstände, Garderobe und sonstige persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
§ 8 Datenschutz
Die im Rahmen dieser Vereinbarung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung und zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Betreuung des Kindes verarbeitet. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO sowie die separate Datenschutzerklärung des Betreibers, einsehbar im Eingangsbereich sowie unter www.derspielplatz.de.
§ 9 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Ergänzend zu dieser Vereinbarung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Betreibers in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Die AGB sind als Anlage 2 dieser Vereinbarung beigefügt und wurden von den Eltern zur Kenntnis genommen.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
- Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Betreibers.